Beitragsordnung

Folgende Beitragsordnung wurde, in Anwendung des § 10 der Satzung vom 13.06.2013 (mit Änderung vom 17.09.2013), mit dem heutigen Tag durch die Vollversammlung beschlossen und bis auf Widerruf in Kraft gesetzt:

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§ 1 Beitragshöhe

  1. Der volle Jahresbeitrag wird auf 80,-€ festgesetzt.
  2. Für Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitsuchende, Sozialhilfeempfänger und Zivildienstleistende wird ein ermäßigter Jahresbeitrag von 40,-€ festgesetzt.

§ 2 Zahlweise

  1. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unbar auf das Konto des Philharmonischen Chores Weimar e.V.
  2. Der Jahresbeitrag ist wahlweise in einer Summe bis zum 30.06. des laufenden Jahres, oder in vier gleichen Teilbeträgen jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08.und 15.11. zu entrichten.

§ 3 Befreiungen

  1. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
  2. In besonderen Härtefällen kann der Chorvorstand über eine Beitragsermäßigung oder vorübergehende Beitragsbefreiung entscheiden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag schriftlich an den Chorvorstand zu stellen.

§ 4 Beginn und Ende der Beitragszahlung

  1. Die Pflicht der Beitragszahlung beginnt im Monat der Aufnahme in den Philharmonischen Chor.
  2. Die Pflicht zur Beitragszahlung endet im Monat der Beendigung der Mitgliedschaft gemäß § 8 der Vereinssatzung.
  3. Abweichend von Nr. 2 endet die Pflicht zur Beitragszahlung, auch ohne Beendigung der Mitgliedschaft, bei Ernennung zum Ehrenmitglied des Philharmonischen Chores Weimar e. V. durch die Vollversammlung.

§ 5 Kautionen

  1. Nicht im Eigentum des Vereins stehendes Notenmaterial wird gegen Zahlung einer Kaution ausgegeben. Eine Rückzahlung der Kaution erfolgt nur, wenn das Notenmaterial pünktlich und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird.
  2. Die Kaution wird auf den Wiederbeschaffungswert, mindestens jedoch 10,-€ je Notenwerk festgesetzt.

§ 6 In-Krafttreten

  1. Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft. Zeitgleich wird die bestehende Beitragsordnung vom 17.09.2013 ab dem Zeitpunkt außer Kraft gesetzt.

Weimar, den 16.09.2014